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Spielverlegungen
Datum: 17.09.18   Verfasser: Andreas Ahlers

Sehr geehrte Mannschaftsführer,
Sehr geehrte Sportwarte,

aufgrund einiger Nachfragen hier noch einmal der korrekte Ablauf bei Spielverlegungen:

1. Beide Mannschaftsführer einigen sich per Telefon oder Online-Formular über einen neuen Spieltermin.
2. Der Mannschaftsführer, der die Spielverlegung wünscht, trägt diese mit dem neuen Termin in TT- Live ein.
3. Der gegnerische Mannschaftsführer bestätigt den Verlegungswunsch, in dem er die Spielverlegung wiederholt (auf das identische Datum und Uhrzeit achten).
4. Dann wird der Spieltermin vom Spielleiter auf das neue Datum verlegt.

Bei jedem der Schritte 2 bis 4 erhalten die Mannschaftsführer sowie der Spielleiter eine E-Mail.


Wichtiger Auszug aus der WO/Berliner Ergänzungen:

BETTV G6.2.2.1:
Zwischen beiden Mannschaften abgestimmte Anträge auf einvernehmliche Spielverlegung müssen von beiden Mannschaften drei Tage vor dem angesetzten Termin im Onlineergebnisdienst beantragt sein. Auch später eingehenden Anfragen kann der Spielleiter zustimmen. Die Spielverlegung ist nur mit Zustimmung des Spielleiters zu Stande gekommen.
BTTV G6.2.2.2:
Der Verlegungszeitraum von drei Spielwochen nach dem angesetzten Termin darf nicht überschritten werden, wobei Montag der erstmögliche und Sonntag der letztmögliche Spieltag innerhalb einer Spielwoche ist. Die Rundenspiele der Vor- und Rückrunde müssen mit dem jeweils letzten Spieltag (Sonntag) abgeschlossen sein. Die Spiele des vorletzten Spieltages der Rückrunde dürfen bis einschließlich Sonntag vor der letzten Spielwoche nach hinten verlegt werden. Die Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde dürfen nicht nach hinten verlegt werden.
BTTV G6.2.2.3: Eine Verlegung von Spielterminen wegen Ausfall des Spielortes wird grundsätzlich nicht genehmigt. Es muss nach Möglichkeit beim Gegner gespielt werden. Hierbei übernimmt der neue Gastgeber sämtliche Verpflichtungen. Sofern sich die beiden Mannschaften nicht auf einen Tausch einigen können, muss das Rückspiel wie angesetzt ausgetragen werden.
BTTV G6.2.2.4: Finden Jugendturniere an einem Rundenspieltag der Erwachsenen statt, so ist der Ausrichter berechtigt, die Heimspiele seiner Erwachsenenmannschaft so zu verlegen, dass sein Heimrecht nicht verloren geht.
BTTV G6.2.2.5: Als Spieltag wird der Tag gewertet, an dem ein verlegtes Rundenspiel tatsächlich ausgetragen wurde.
BTTV G6.2.2.6: Bei einvernehmlichen Spielverlegungen kann von den festgesetzten Spieltagen, Wochentagen und Anfangszeiten abgewichen werden.
BTTV G6.2.3 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ahlers

Berliner Tisch-Tennis Verband e.V.
Paul-Heyse-Str. 29
10407 Berlin



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