wir spielen ab Oktober in einer neuen Sporthalle:
Hildburghauser Str. 135-145, 12209 Berlin
(Grundschule am Karpfenteich)
--- Bitte um Bestätigung zur Kenntnisnahme des neuen Spielorts ---
Außerdem informiert euch bitte im Vorfeld über unser Schutz- und Hygienekonzept, einzusehen hier:
https://tt.tusli.de/covid-19-schutz-und-handlungskonzept/
Im unteren Teil dieser Seite findet ihr den Bereich "Wettkampfbetrieb und Gäste-Information".
Stand 28.08.2021,
- Nachweis eines offiziellen, aktuellen (max. 24 Std. alt) Schnelltests, vollständiger Impfung oder Genesung ("3G-Regelung") - Achtung: Sollten Kinder und Jugendliche in der Schule regelmäßig zweimal die Woche getestet werden, so ist kein "3G-Nachweis" laut Bezirksamt notwendig.
- Korrektes Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Maske ab Betreten des Schulgeländes (nur beim aktiven Sport absetzen)
- Auf dem gesamten Gelände und in der Halle gilt Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen
- Alle Personen in der Halle müssen ihre persönlichen Daten (Telefon und Adresse, siehe §4 Corona Verordnung) zur Anwesenheitsdokumentation hinterlassen (Bei Jugendmannschaften ggf. durch die Begleitperson mitzubringen und einzutragen)
Wie dem SC Eintracht Berlin über Klaus Hillmer auch per Mail angekündigt, müssen wir das am Samstag geplante Spiel wegen Spielermangels leider absagen. Die Wertung erfolgt kampflos für Eintracht Berlin.
3G Regeln zur Steuerung des Zutritts zur Halle!!!
Um den Zutritt zu unserer Halle für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu steuern, gilt bei uns derzeit
die so genannte 3G Regel gemäß der dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin.
Für die Sportausübung ist dazu vor Betreten der Halle einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
● Ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
mit negativem Ergebnis
(sogenannter “Bürgertest” einer offiziellen Teststation bzw. vom Arbeitgeber bestätigter Test)
● Ein Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu beauftragten
volljährigen Person mit negativem
Ergebnis unmittelbar vor dem Betreten unserer Halle vor Ort durchgeführt wurde
● Ein so genannter PCR-Test mit negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden alt ist
● Der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage
vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
● Der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Hinweis zur Möglichkeit der Durchführung des Selbsttests unmittelbar
vor dem Betreten der Halle:
● Das entsprechende Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test-Kit ist durch die Sportler*innen selbst zu organisieren
● Zur Protokollierung des Selbsttests ist zwingend das offizielle Protokoll
des Senats zu verwenden
● Die Verantwortung der Bezeugung zur Durchführung des Tests und des Testergebnisses bei
Punktspielen übernimmt die jeweilige Gastmannschaft für sich selbst
Grundsätzlich gilt bei Punktspielen:
● Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft gewährt dem Mannschaftsführer der
Heimmannschaft Einblick in die jeweiligen Nachweise für die Mitglieder seines Teams
Hinweise für Schüler und Jugendliche: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler,
unabhängig ihres Alters.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit bitten wir darum, vor allem wenn in Gastmannschaften Jugendliche im Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt werden, dass diese ihren Schülerausweis mit sich führen.
Aktuell gelten die genannten Regelungen verbindlich. Es ist jederzeit möglich,
dass diese Regeln angepasst werden müssen.
3G Regeln zur Steuerung des Zutritts zur Halle!!!
Um den Zutritt zu unserer Halle für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu steuern, gilt bei uns derzeit
die so genannte 3G Regel gemäß der dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin.
Für die Sportausübung ist dazu vor Betreten der Halle einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
● Ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
mit negativem Ergebnis
(sogenannter “Bürgertest” einer offiziellen Teststation bzw. vom Arbeitgeber bestätigter Test)
● Ein Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu beauftragten
volljährigen Person mit negativem
Ergebnis unmittelbar vor dem Betreten unserer Halle vor Ort durchgeführt wurde
● Ein so genannter PCR-Test mit negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden alt ist
● Der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage
vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
● Der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Hinweis zur Möglichkeit der Durchführung des Selbsttests unmittelbar
vor dem Betreten der Halle:
● Das entsprechende Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test-Kit ist durch die Sportler*innen selbst zu organisieren
● Zur Protokollierung des Selbsttests ist zwingend das offizielle Protokoll
des Senats zu verwenden
● Die Verantwortung der Bezeugung zur Durchführung des Tests und des Testergebnisses bei
Punktspielen übernimmt die jeweilige Gastmannschaft für sich selbst
Grundsätzlich gilt bei Punktspielen:
● Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft gewährt dem Mannschaftsführer der
Heimmannschaft Einblick in die jeweiligen Nachweise für die Mitglieder seines Teams
Hinweise für Schüler und Jugendliche: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler,
unabhängig ihres Alters.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit bitten wir darum, vor allem wenn in Gastmannschaften Jugendliche im Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt werden, dass diese ihren Schülerausweis mit sich führen.
Aktuell gelten die genannten Regelungen verbindlich. Es ist jederzeit möglich,
dass diese Regeln angepasst werden müssen.
3G Regeln zur Steuerung des Zutritts zur Halle!!!
Um den Zutritt zu unserer Halle für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu steuern, gilt bei uns derzeit
die so genannte 3G Regel gemäß der dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin.
Für die Sportausübung ist dazu vor Betreten der Halle einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
● Ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
mit negativem Ergebnis
(sogenannter “Bürgertest” einer offiziellen Teststation bzw. vom Arbeitgeber bestätigter Test)
● Ein Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu beauftragten
volljährigen Person mit negativem
Ergebnis unmittelbar vor dem Betreten unserer Halle vor Ort durchgeführt wurde
● Ein so genannter PCR-Test mit negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden alt ist
● Der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage
vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
● Der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Hinweis zur Möglichkeit der Durchführung des Selbsttests unmittelbar
vor dem Betreten der Halle:
● Das entsprechende Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test-Kit ist durch die Sportler*innen selbst zu organisieren
● Zur Protokollierung des Selbsttests ist zwingend das offizielle Protokoll
des Senats zu verwenden
● Die Verantwortung der Bezeugung zur Durchführung des Tests und des Testergebnisses bei
Punktspielen übernimmt die jeweilige Gastmannschaft für sich selbst
Grundsätzlich gilt bei Punktspielen:
● Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft gewährt dem Mannschaftsführer der
Heimmannschaft Einblick in die jeweiligen Nachweise für die Mitglieder seines Teams
Hinweise für Schüler und Jugendliche: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler,
unabhängig ihres Alters.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit bitten wir darum, vor allem wenn in Gastmannschaften Jugendliche im Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt werden, dass diese ihren Schülerausweis mit sich führen.
Aktuell gelten die genannten Regelungen verbindlich. Es ist jederzeit möglich,
dass diese Regeln angepasst werden müssen.