Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 20.11.2021 22:20:16).
- Die Unterschrift des Gastteams wurde geändert.
- Das Spiel Nr.2 wurde geändert.
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 16.11.2021 17:04:20).
- Das Doppel Nr.1 des Gastteams wurde geändert.
- Das Doppel Nr.2 des Gastteams wurde geändert.
Der Spielbericht wurde korrigiert (Vorherige Meldung: 14.11.2021 01:54:26).
- Der Einzelspieler Nr.4 des Gastteams wurde geändert.
- Das Doppel Nr.1 des Gastteams wurde geändert.
- Das Doppel Nr.2 des Gastteams wurde geändert.
Das Spiel wurde verlegt:
Heimteam:
-- Alt: Lichtenrader SC 1
-- Neu: BSV A. d. Wissenschaften 1
Gastteam:
-- Alt: BSV A. d. Wissenschaften 1
-- Neu: Lichtenrader SC 1
Gastmannschaften beachten bitte das Schutz- und Handlungskonzept der Tischtennisabteilung des Olympischer Sport-Club Berlin :
https://tischtennis.osc-berlin.de/covid-19-schutz-und-handlungskonzept/
Gastmannschaften und Trainingsteilnehmer beachten bitte das Schutz- und Handlungskonzept der Tischtennisabteilung des Olympischer Sport-Club Berlin :
https://tischtennis.osc-berlin.de/covid-19-schutz-und-handlungskonzept/
Kommentar:
Leider haben mir die Eltern mitgeteilt, dass sie draußen warten mussten.
Und nicht beim Punktspiel ihrer Kinder anwesend sein durften.
Aber zeitgleich war noch ein anderes Punktspiel, wo aber die Eltern drinnen bleiben konnten.
Ich bin aber der Meinung, dass entweder alle oder keiner die Halle betreten darf...
Unabhängig wieviel Verantwortliche vom Gastgeber da sind....Dies finde ich aus sportlicher Sicht, sehr unfair uns gegenüber.
Sie möchten doch auch bei uns ,it ihrern Eltern die Spiele der Kinder sehen.
Warum schreiben Sie das vorher nicht auf ihrer Webseite?
Jedenfall haben meine Jungs ein erfolgreiches Spiel unter diesen negativen Umstände abschließen können.
MfG
Klaus Hillmer
Jugendwart
3G Regeln zur Steuerung des Zutritts zur Halle!!!
Um den Zutritt zu unserer Halle für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu steuern, gilt bei uns derzeit
die so genannte 3G Regel gemäß der dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin.
Für die Sportausübung ist dazu vor Betreten der Halle einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
● Ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
mit negativem Ergebnis
(sogenannter “Bürgertest” einer offiziellen Teststation bzw. vom Arbeitgeber bestätigter Test)
● Ein Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu beauftragten
volljährigen Person mit negativem
Ergebnis unmittelbar vor dem Betreten unserer Halle vor Ort durchgeführt wurde
● Ein so genannter PCR-Test mit negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden alt ist
● Der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage
vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
● Der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Hinweis zur Möglichkeit der Durchführung des Selbsttests unmittelbar
vor dem Betreten der Halle:
● Das entsprechende Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test-Kit ist durch die Sportler*innen selbst zu organisieren
● Zur Protokollierung des Selbsttests ist zwingend das offizielle Protokoll
des Senats zu verwenden
● Die Verantwortung der Bezeugung zur Durchführung des Tests und des Testergebnisses bei
Punktspielen übernimmt die jeweilige Gastmannschaft für sich selbst
Grundsätzlich gilt bei Punktspielen:
● Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft gewährt dem Mannschaftsführer der
Heimmannschaft Einblick in die jeweiligen Nachweise für die Mitglieder seines Teams
Hinweise für Schüler und Jugendliche: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler,
unabhängig ihres Alters.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit bitten wir darum, vor allem wenn in Gastmannschaften Jugendliche im Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt werden, dass diese ihren Schülerausweis mit sich führen.
Aktuell gelten die genannten Regelungen verbindlich. Es ist jederzeit möglich,
dass diese Regeln angepasst werden müssen.
3G Regeln zur Steuerung des Zutritts zur Halle!!!
Um den Zutritt zu unserer Halle für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu steuern, gilt bei uns derzeit
die so genannte 3G Regel gemäß der dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin.
Für die Sportausübung ist dazu vor Betreten der Halle einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
● Ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
mit negativem Ergebnis
(sogenannter “Bürgertest” einer offiziellen Teststation bzw. vom Arbeitgeber bestätigter Test)
● Ein Selbsttest, der unter Aufsicht einer hierzu beauftragten
volljährigen Person mit negativem
Ergebnis unmittelbar vor dem Betreten unserer Halle vor Ort durchgeführt wurde
● Ein so genannter PCR-Test mit negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden alt ist
● Der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage
vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
● Der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate)
vorliegen muss.
Hinweis zur Möglichkeit der Durchführung des Selbsttests unmittelbar
vor dem Betreten der Halle:
● Das entsprechende Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test-Kit ist durch die Sportler*innen selbst zu organisieren
● Zur Protokollierung des Selbsttests ist zwingend das offizielle Protokoll
des Senats zu verwenden
● Die Verantwortung der Bezeugung zur Durchführung des Tests und des Testergebnisses bei
Punktspielen übernimmt die jeweilige Gastmannschaft für sich selbst
Grundsätzlich gilt bei Punktspielen:
● Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft gewährt dem Mannschaftsführer der
Heimmannschaft Einblick in die jeweiligen Nachweise für die Mitglieder seines Teams
Hinweise für Schüler und Jugendliche: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler,
unabhängig ihres Alters.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit bitten wir darum, vor allem wenn in Gastmannschaften Jugendliche im Erwachsenenspielbetrieb eingesetzt werden, dass diese ihren Schülerausweis mit sich führen.
Aktuell gelten die genannten Regelungen verbindlich. Es ist jederzeit möglich,
dass diese Regeln angepasst werden müssen.