1. Hr. Voigt: Ich wäre vorsichtig mit Ihren Aussagen und Ihrer Polemik.
Die Tatsache, dass Mails bei einem rausgehen, sagt noch lange nicht, ob sie bei einem anderen ankommen. Es wäre nicht die einzige Sache, die im Verband irgendwo nicht vorangeht.
Diesen möglichen Übermittlungsfehler haben Sie ja in Ihrem eigenen Statement eingeräumt.
Sie wiedersprechen sich also quasi selbst.
I.Ü. Es existiert bei uns kein Sportkamerad "Kluge".
Sich private Handynummern zu organisieren,die bewusst nicht veröffentlicht werden, ist mindestens nicht i.O.
Die von uns genannten Kontaktmöglichkeiten sind nicht zufällig gewählt worden.
Ich habe trotzdem auf Ihre SMS sofort reagiert. Sie wussten also über unsere Position umgehend innerhalb von nicht mal einer Stunde Bescheid.
2. an Hr. Plötz:
Zitat: "Abgesehen davon, dass ich diese Probleme für unnötig und wenig förderlich für das Berliner Jugend-TT halte - zunächst muss die falsche Auslegung der Punkte der JSpO richtiggestellt werden"
Das ist Ihre persönliche Ansicht. Wir interpretieren 20.1 und 21.2 anders.
Hier von "richtigstellen" zu sprechen ist vermessen.
Es besteht aus Ihrer Sicht anscheinend ein Interpretationsspielraum innerhalb der JSpO, den Sie einseitig auslegen.
Zunächst einmal ist es ja lachhaft, uns indirekt vorzuwerfen, dass wir uns an die JSpO und die festgelegten Spieltermine halten.
Die Ansetzungstermine wurden nicht von uns festgelegt und man verhindert durch ständige Verlegungsanfragen eine Verbindlichkeit. Wir wollten ja am vorgesehenen Spieltermin spielen.
Die JSpO ist außerdem nicht unsere Idee, sondern Regelwerk des BTTV. Daran sollten auch Sie sich als Staffel- und Spielleiter halten.
Dass wir uns darauf berufen, ist ja wohl vollkommen legitim. Ich finde es wenig förderlich, wenn einige wenige Vereine sich nicht an Spieltermine halten und es oft bei denselben zu Verlegungswünschen und somit Terminwirrwarr kommt.
So kann keiner mehr verbindlich planen. Jeder Zuständige wird das Problem kennen.
Dafür gibt es ja diese Regelungen, die einen gewissen Rahmen hinsichtlich der Spielansetzungen festlegen.
Die Spieler müssen bei Spielverlegungen i.Ü. innerhalb der Woche durch Berlin fahren.
Ich halte das für weniger förderlich oder finden Sie das gut?
Der Gegner, in diesem Falle wir, hat sich auf die Termine schließlich eingerichtet.
Kurzfristige Verlegungswünsche (i.d.F. 2 Tage vorher!) machen jede Vorplanung zunichte.
(Sinn Verlegungsfristen)
Hätte ich den Verlegunbgswunsch des SCC vorher erfahren, hätte ich diesen auch früher abgelehnt.
Zitat: "Die 14 Tage Antragsfrist gehören zum 20.1 und sind nicht auf 21.2 anzuwenden."
Das ist Ihre eigene Interpretation des Passus. Wo steht das?
Warum sollte eine solche 14-tägige Antragsfrist nicht für den 1.Spieltag gelten? Es handelt sich um den selben Wettbewerb.
Sollte der 1.Spieltag von dieser Regelung ausgenommen sein, müsste dies in der JSpO so stehen. (z.B. " Diese gilt nicht für den 1.Spieltag" oder so ähnlich)
Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie hier die Sachlage umdrehen, so nach dem Motto, "Wenn es für den 1.Spieltag auch gelten soll, müsste dies extra drin stehen." Die Antragsfrist steht ja auch nicht für alle anderen Spieltage extra drin.
Die Argumentation, man hätte am 1.Spieltag sinngemäß "nicht genug Vorlaufzeit" ist falsch, da die Spieltermine, im Gegensatz zu den Ansetzungen, schon seit fast einem Jahr im Voraus bekannt sind (siehe Jahresterminplaner des BTTV).
Dass hier die Spielleitung trotz sehr großer Vorlaufzeit oft spät die Ansetzungen bekannt gibt, ist richtig und allerdings ausbaufähig, ändert jedoch nichts am Termin.
Dies ist aber nicht die Baustelle der Vereine, sondern die der Spielleitung.
Wenn dazu die Planung im BTTV seit Jahrzehnten Überschneidungen mit Erwachsenen-BEM nicht vermeidet, ist dies Aufgabe der verantwortlichen Personen in der Jahresplanung, dies zu ändern. |