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| Spielberechtigungen |
Datum: 16.12.25 Verfasser: Axel Subklewe Die Vereine werden gebeten, den folgenden Sachverhalt zu beachten:Es gilt eine strikte Regel für die Teilnahme am Spielbetrieb im Erwachsenenbereich.Für alle SpielerInnen muss ein Antrag auf Spielberechtigung gestellt werden. Für die Bearbeitung und Genehmigung dieses Antrages werden dem Verein durch die Geschäftsstelle 15€ in Rechnung gestellt und die SpielerInnen erhalten eine Spielberechtigungsnummer. Ohne eine Spielberechtigungsnummer dürfen SpielerInnen nicht in Mannschaften gemeldet werden.Im Schritt 2 kann ein Zusatzantrag SBSM für den Spielbetrieb der Senioren gestellt werden. Dieser Antrag ist formloser Natur, wird vom System automatisch ohne Zutun der Geschäftsstelle genehmigt und ist kostenneutral. Eine alleinige Beantragung einer SBSM ohne Schritt 1 berechtigt nicht zur Teilnahme am Spielbetrieb.In einem seltenen Fall kann die Spielberechtigung SBEM bei einem anderen Verein oder Verband vorliegen. Auf jeden Fall ist auf einen Wechsel der SBSM vom anderen Verein zum neuen Verein zu achten. |