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Fehlende Kontaktdaten der Mannschaftsführer |
Datum: 29.06.25 Verfasser: Axel Subklewe Liebe Vereinsfunktionäre,es sollte allseits bekannt sein, dass die Angabe einer Telefonnummer und Emailadresse für den Mannschaftsführer laut WO zwingend vorgeschrieben ist.Wenn die Vereine diese Angaben nicht bei der Vereinsmeldung eingetragen haben, so sind die Angaben spätestens mit Abgabe der Mannschaftsmeldung Pflicht.Der letztmögliche Nachtrag muss bis 01.07.2025 - 24:00 erfolgen.Vielleicht sollte die Regelung des Nachwuchsbereiches (Ordnungsgebühr) für den Allgemeinen Spielbetrieb übernommen.Ansonsten sollte man auch in Betracht ziehen, diese Mannschaften bei der Auslosung nicht zu berücksichtigen. Vielleicht hilft dies, das ständige und nervige Nachfragen bei den Vereinen zu verhindern. Die Spielleiter haben genug andere Arbeiten zu erledigen.Im Übrigen sei auch zu erwähnen, dass es sehr zuverlässige Vereine gibt, die pflichtbewusst alle Angaben tätigen. |