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Spielbetrieb 2023/24


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Spielverlegungen
Datum: 15.08.20   Verfasser: Andreas Ahlers

Sehr geehrte Mannschaftsführer,
Sehr geehrte Sportwarte,

aufgrund einiger Nachfragen hier noch einmal der korrekte Ablauf bei Spielverlegungen:

1. Beide Mannschaftsführer einigen sich per Telefon oder Onlineformular über einen neuen Spieltermin.
2. Der Mannschaftsführer, der die Spielverlegung wünscht, trägt diese mit dem neuen Termin in TT- Live ein.
3. Der gegnerische Mannschaftsführer bestätigt den Verlegungswunsch, in dem er die Spielverlegung wiederholt (auf das identische Datum und Uhrzeit achten).
4. Dann wird der Spieltermin vom Spielleiter auf das neue Datum verlegt.

Bei jedem der Schritte 2 bis 4 erhalten die Mannschaftsführer sowie der Spielleiter eine E-Mail.

WO Abschnitt G
6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen
6.2.1 Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.
6.2.2 Der DTTB und die Verbände regeln darüber hinaus für ihren Zuständigkeitsbereich, ob und unter welchen Bedingungen einvernehmliche Nachverlegungen seitens des Spielleiters genehmigt werden dürfen.
BTTV G6.2.2.1: Zwischen beiden Mannschaften abgestimmte Anträge auf einvernehmliche Spielverlegung müssen von beiden Mannschaften drei Tage vor dem angesetzten Termin im Online-Ergebnisdienst beantragt sein. Andernfalls kann der Spielleiter die einvernehmliche Spielverlegung ablehnen.
BTTV G6.2.2.2: Der Verlegungszeitraum von drei Spielwochen nach dem angesetzten Termin darf nicht überschritten werden, wobei Montag der erstmögliche und Sonntag der letztmögliche Spieltag innerhalb einer Spielwoche ist. Die Rundenspiele der Vor- und Rückrunde müssen mit dem jeweils letzten Spieltag (Sonntag) abgeschlossen sein. Die Spiele des vorletzten Spieltages der Rückrunde dürfen bis einschließlich Sonntag vor der letzten Spielwoche nach hinten verlegt werden.
BTTV G6.2.2.3: Finden Jugendturniere an einem Rundenspieltag der Erwachsenen statt, so ist der Ausrichter berechtigt, die Heimspiele seiner Erwachsenenmannschaft so zu verlegen, dass sein Heimrecht nicht verloren geht.
BTTV G6.2.2.4: Als Spieltag wird der Tag gewertet, an dem ein verlegtes Rundenspiel tatsäc lich ausgetragen wurde.
BTTV G6.2.2.5: Bei einvernehmlichen Spielverlegungen kann von den festgesetzten Spieltagen, Wochentagen und Anfangszeiten abgewichen werden.
6.2.3 Ohne Zustimmung des Spielleiters verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.
BTTV G6.2.3.1: Es wird eine Ordnungsgebühr gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des BTTV erhoben.
6.2.4 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich eine Kostenpflicht für einvernehmliche Spielverlegungen beschließen.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ahlers


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