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Jugend - Aufstellungen
Datum: 03.01.20   Verfasser: Achim Plötz

bitte beachten:
(WSO) Innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Aufstellungen besteht ein Einspruchsrecht der Vereine.
Für jede Mannschaft eines Vereins gilt, dass gegen die genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und gegen erteilte Sperrvermerke für seine Spieler wie auch gegen die genehmigten Mannschaftsmeldungen aller anderen Vereine der Gruppe und gegen nicht erteilte Sperrvermerke für Spieler der anderen Vereine der Gruppe der Verein den Rechtsweg beschreiten darf.

Die Spielpläne gelten seit 1.1.20 als endgültig.
Änderungen sind nur noch über den Weg Verlegung entsprechend JSpO möglich.