Da der 03.10. ein Feiertag ist, sind leider nicht alle unserer Spieler verfügbar. Ein Feiertag ist ein offizieler Verlegungsgrund, daher haben wir unser Anliegen dem Polizei SV vorgetragen. Nach Rückmeldung von Polizei SV III ist vor dem 14.11.14 allerdings kein anderer Termin möglich. Wir können daher die 3 Wochenfrist der Verlegung nicht einhalten. Ich bitte um Genehmigung der Verlegung.
Der Verlegungszeitraum von drei Spielwochen nach dem angesetzten Termin darf nicht überschritten werden, wobei Montag der erstmögliche und Sonntag der letztmögliche Spieltag innerhalb einer Spielwoche ist. Die Rundenspiele der Vor- und Rückrunde müssen mit dem jeweils letzen Spieltag (Sonntag) abgeschlossen sein. Die Spiele des vorletzten Spieltages der Rückrunde dürfen bis einschließlich Sonntag vor der letzten Spielwoche nach hinten verlegt werden. Die Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde dürfen nicht nach hinten verlegt werden.
Der letzte mögliche Spieltermin ist der 9.11.2014
Sie schrieben, dass der Spieltermin vor dem 09.11.2014 liegen muss.
Wir könnten auch am Freitag, den 07.11.2014 spielen. Dieser Termin ist nicht mit dem Gegner abgesprochen und müsste von Herrn Miermeister noch bestätigt werden.
Mit einem früheren Spieltermin können wir uns nicht einverstanden erklären. In der Spielordnung wird meiner Ansicht nach bei der 3 Wochenregelung von einem Verlegungswunsch zwischen zwei Mannschaften ausgegangen. Hier besteht der Verlegungswunsch bei einer Mannschaft. Außerdem war dem Verband bereits bei der Terminplanung bekannt, dass der 03.10. ein Feiertag ist. Der 3. Oktober ist genauso wie der 25. Dezember oder der 1. Januar immer ein Feiertag!