Der Einfluss des Corona-Virus hat nun auch unsere Mannschaft erwischt. Einer unserer Leistungsträger ist aufgrund der im Moment geltenden Regelungen unverschuldet in 14-tägiger Quarantäne. Ein weiterer Spieler fällt wegen einer Dienstreise aus. Es ist uns nicht möglich einen Ersatz zu finden ohne unsere Wettbewerbsfähigkeit massiv einzuschränken.
Wir würden uns freuen, wenn ihr den 01.04. oder 02.04. als Verlegungstermin akzeptiert.
Sehr geehrte Mannschaftsführer, einer Spielverlegung kann nur bis zum 3.4.2020 entsprochen werden.
Lt. WO Abschnitt G 6.2.2.2 darf der Verlegungszeitraum von 3 Spielwochen nach hinten nicht überschritten werden.
Ich bitte um Einigung auf ein in diesen Zeitraum fallendes Spieldatum.
Auch ein Heimrechttausch sollte in Betracht gezogen werden.
Mit sportlichen Grüßen
Daniela Standke
eine Nachfrage, der komplette Abschnitt lautet ja: " Der Verlegungszeitraum von drei Spielwochen nach dem angesetzten Termin darf nicht überschritten werden, wobei Montag der erstmögliche und Sonntag der letztmögliche Spieltag innerhalb einer Spielwoche ist."
Meines Erachtens bedeutet das eigentlich, dass eine Spielwoche eine komplette Woche von Montag bis Sonntag beinhaltet und sich die Frist von 3 Wochen daher immer auf eine komplette Spielwoche, nicht Kalenderwoche bezieht? Daher wäre der 5.4. der letzte Spieltag der letzten Spielwoche und damit der letztmögliche Verlegungstermin.