BTTV G6.2.2.2: Der Verlegungszeitraum von drei Spielwochen nach dem angesetzten Termin darf nicht überschritten werden, wobei Montag der erstmögliche und Sonntag der letztmögliche Spieltag innerhalb einer Spielwoche ist. Die Rundenspiele der Vor- und Rückrunde müssen mit dem jeweils letzen Spieltag (Sonntag) abgeschlossen sein. Die Spiele des vorletzten Spieltages der Rückrunde dürfen bis einschließlich Sonntag vor der letzten Spielwoche nach hinten verlegt werden. Die Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde dürfen nicht nach hinten verlegt werden. |