SpO Punkt 17 " Spieltage / Anfangszeiten"
"Der Spielbeginn ist für den Sonntag auf 10.00 bis 16.00 Uhr,..."
Deswegen habe ich euren beantragten Spielbeginn (17:00 Uhr)
auf die gesetzmäßig festgelegten 16:00 Uhr korrigiert.
Sollte man nicht bei einem Verein, dessen Halle beschlagnahmt ist, der nur eine Ausweichhalle mit ganz bescheidenen Nutzungszeiten hat, ein wenig großzügiger sein?
In Regel 19.1 ist eine Änderung der festgesetzten Anfangszeiten in gegenseitigem Einvernehmen ausdrücklich vorgesehen - Regel 17 setzt sie fest, Regel 19.1 legt die Ausnahmen fest. Damit kann z. B. nach meinem Verständnis ein gemeldeter Heimspieltag im Erwachsenenbereich zwar nicht der Samstag sein, sehr wohl aber ein Spiel auf einen Samstag verlegt werden, solange dies im gegenseitigen Einververnehmen stattfindet. So würde ich es für die Uhrzeiten annehmen.